Als transparente Dienstleister informieren wir bei Hatz & Team Immobilien unsere Kunden über alle Regelungen und Änderungen bezüglich unseres Tätigkeitsgebiets frühestmöglich und umfassend. Eine der jüngsten Gesetzesanpassungen im Immobilienbereich betrifft die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf.
Beim Kauf von Immobilien konnten die Vertragsparteien bislang die Verteilung der Maklerprovision individuell verhandeln. Auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, trugen in der Regel die Käufer die Kosten der Courtage bei erfolgreicher Vermittlung. Zum 23. Dezember 2020 tritt das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertragen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft und reformiert damit die Verteilung der Maklerprovision. Ziel des Gesetzes ist die Entlastung privater Käufer bei den Kaufnebenkosten.
Künftig zahlt jene Vertragspartei, die den Makler beauftragt, paritätisch 50 % der Maklerprovision. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Immobilienkäufe, die von nicht gewerblichen Käufern getätigt werden. Ähnliches gilt für den Fall, dass der Makler von beiden Vertragsparteien beauftragt wurde. Auch dann kann er die Provision nur zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer verlangen.
Die Gesetzesreform umfasst ausschließlich den privaten Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Die neue Verteilung betrifft daher nicht den Kauf von Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Die Regelungen des neuen Maklergesetzes im Überblick:
Auf den ersten Blick scheint die Novellierung nur Vorteile für Käufer zu bringen, die fortan nicht mehr die gesamten Maklerkosten tragen müssen - sofern dies so vereinbart wurde. Vorteile bringt das neue Maklergesetz aber auch für Verkäufer - beziehungsweise für alle Beteiligten. Durch neue Kostenverteilung haben Eigentümer und Käufer Interesse daran, dass der Verkauf durch professionelle Makler organisiert wird. Langfristig führt die Gesetzesänderung daher zu einer weiteren Professionalisierung der Maklerbranche, sodass unseriöse Dienstleister, die unentgeltlich tätig sind, sich nicht länger am Markt halten können.
Haben Sie weitere Fragen zum neuen Maklergesetz, kontaktieren Sie uns gerne persönlich per Telefon oder E-Mail.