Eine Immobilie zu erben, kann eine große Chance sein – aber auch eine Herausforderung. Besonders, wenn mehrere Erben gemeinsam entscheiden müssen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen. Während manche die Immobilie verkaufen möchten, ziehen andere eine Vermietung oder Eigennutzung in Betracht. Unterschiedliche Vorstellungen können schnell zu Streit führen und den Verkaufsprozess verzögern.
Wie kann eine Erbengemeinschaft eine faire und für alle Beteiligten sinnvolle Lösung finden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie den Immobilienverkauf nach einer Erbschaft konfliktfrei gestalten.
Wenn eine Immobilie an mehrere Erben übergeht, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet:
- Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer der Immobilie.
- Entscheidungen über die Immobilie müssen gemeinsam getroffen werden.
- Kein Erbe kann alleine verkaufen oder vermieten – es sei denn, es gibt eine einstimmige Einigung.
Die Herausforderung: Unterschiedliche Interessen der Erben können zu Konflikten führen, vor allem wenn persönliche Bindungen oder finanzielle Erwartungen im Spiel sind.
Je nachdem, ob sich die Erben einigen können oder nicht, gibt es verschiedene Lösungswege:
Wenn sich alle Erben einig sind, kann die Immobilie regulär verkauft werden. Der Erlös wird dann gemäß den Erbanteilen aufgeteilt.
Vorteile:
✅ Schnell und unkompliziert
✅ Kein Streit oder langwierige Verhandlungen
✅ Liquidität für alle Erben
Tipp: Eine professionelle Immobilienbewertung kann helfen, eine faire Preisvorstellung zu entwickeln und den Verkauf für alle Beteiligten transparent zu gestalten. Hatz & Team unterstützt Sie dabei gerne.
Möchte ein Erbe das Haus oder die Wohnung behalten, kann er die anderen auszahlen. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Marktwert der Immobilie und dem Erbanteil der anderen.
Wichtige Fragen:
Tipp: Ein neutraler Makler oder Gutachter kann helfen, einen realistischen Verkehrswert zu bestimmen und so Streit zu vermeiden.
Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Erbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie gerichtlich versteigert – ähnlich einer Zwangsversteigerung.
Nachteile:
⛔ Oft erzielt die Immobilie einen niedrigeren Verkaufspreis.
⛔ Der Prozess ist langwierig und teuer.
⛔ Das Verhältnis zwischen den Erben kann dauerhaft belastet werden.
Tipp: Eine gütliche Einigung ist in fast allen Fällen die bessere Option.
1. Frühzeitig Klarheit schaffen
Sprechen Sie so früh wie möglich offen über die verschiedenen Möglichkeiten und finden Sie eine gemeinsame Lösung.
2. Professionelle Unterstützung nutzen
Ein neutraler Immobilienmakler oder ein Mediator kann helfen, eine objektive Einschätzung zu geben und die Interessen aller zu berücksichtigen.
3. Rechtliche Beratung einholen
Gerade wenn Uneinigkeit besteht, kann ein Fachanwalt für Erbrecht Klarheit schaffen und rechtliche Lösungen aufzeigen.
Eine Erbengemeinschaft muss sich über den Umgang mit einer geerbten Immobilie einig werden. Am besten gelingt dies durch offene Gespräche, eine neutrale Immobilienbewertung und gegebenenfalls die Unterstützung eines Experten.
Sie stehen vor der Entscheidung, eine geerbte Immobilie zu verkaufen?
Lassen Sie sich von unseren Experten bei Hatz & Team begleiten. Wir beraten Sie umfassend, unterstützen Sie bei der Wertermittlung und sorgen für einen reibungslosen Verkaufsprozess.
Wir helfen Ihnen dabei, eine Lösung zu finden, mit der alle Erben zufrieden sind!